Gemeinde Holzhausen

Gemeindeamt, Öffentliche Einrichtungen

Achtung beim E-Scooter-Fahren

Fr, 22. August 2025

Liebe Eltern, liebe E-Scooterflitzer:innen!

E-Scooter sind praktisch, machen Spaß und schenken ein Stückchen Freiheit. Mit dem Wind im Gesicht durch die Straßen flitzen ist eine feine Sache. Doch gerade weil es so viel Freude bringt, dürfen wir die Sicherheit nicht vergessen.

🚦 Es gelten die Regeln wie fürs Radfahren:
      • Mindestalter beachten: E-Scooter dürfen mit Radfahrprüfung gefahren werden bzw. ohne Prüfung ab 12 Jahren. 
      • Straßen statt Gehwege: Auf Gehwegen haben E-Scooter nichts verloren – sie gehören auf Radwege oder die Straße.
      • Helm auf! Auch wenn die Helmpflicht nur bis 12 Jahre gilt: Wer Köpfchen hat, der schützt es! 
      • Kein Platz für zwei: Jeder fährt allein. Mit Freunden auf dem Trittbrett wird es richtig gefährlich.
      • Handy weg! Hände an den Lenker und Aufmerksamkeit aufs Fahren. 

💡 Gemeinsam Verantwortung übernehmen
      • Sprecht zuhause über die Regeln und passt aufeinander auf.
      • Liebe Eltern: Geht bitte mit gutem Beispiel voran – auch beim Radfahren oder Autofahren.
      • An alle: Fahrt so, dass ihr andere schützt und selbst sicher ankommt.

Sicher unterwegs, das gelingt nur, wenn Spaß und Verantwortung Hand in Hand gehen.

Nähere Infos unter: https://www.bmimi.gv.at/themen/mobilitaet/fuss_radverkehr/sicherheit/escooter.html

Adresse

Landstraße 2

4615 Holzhausen

Lageplan

Telefon Telefon: +43 7243 57155

Fax Fax: +43 7243 57555

Behindertengerechter Zugang

Kundenparkplatz

Zahlungsmittel

  • Barzahlung
  • Rechnung

Öffnungszeiten

Mo
07:00
-
12:00
 
 
 
 
 
(Nachmittag Termine nach tele.Vereinb.)
Di
07:00
-
12:00
 
 
 
 
 
(Nachmittag Termine nach tele.Vereinb.)
Mi
07:00
-
12:00
 
 
 
 
Do
07:00
-
12:00
 
14:00
-
18:00
Fr
07:00
-
12:00
 
 
 
 

Impressum